Ich war immer ein Gegner der Todesstrafe – und bin es auch jetzt noch. Ließe man mich aber in einen Raum mit jemandem, der ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt und getötet hat und sagte man mir, dass, was auch immer in diesem Raum passiere, es keine juristischen Konsequenzen hätte, verließe nur ein Mensch diesen Raum lebend und zwar mit einem reinen Gewissen.
Ich hoffe, dieses Dreckschwein wird schnell gefasst und landet in einer Zelle mit einem anderen Lebenslänglichen, der Kinder hat und erfährt, warum der Neue sitzt (ohne dass die Vollzugsbeamten es mitbekommen).
Bei solchen Vorfällen kommt mir immer in Erinnerung, was 2004 in einer kleinen pfälzischen Gemeinde geschah. Dort versuchte ein aus Brandenburg stammender Bundeswehrsoldat, der kurz zuvor aus Afghanistan zurückgekehrt war, an einer Landstraße ein elfjähriges Mädchen in sein Auto zu ziehen. Ein Autofahrer erkannte glücklicherweise die Situation und blockierte mit seinem Auto das des 26jährigen, woraufhin dieser über einen Acker flüchtete, sich aber am nächsten Tag der Polizei stellte. Im Kofferraum seines Wagens fand man Klebeband und Müllsäcke. Das Urteil lautete auf vier Jahre Haft. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde nicht angeordnet, obwohl der Veurteilte von einem inneren Trieb berichtete und sich selbst als gefährlich bezeichnete. Das heißt, dass dieser Mann sich seit mindestens einem Jahr wieder auf freiem Fuß befindet und wohl irgendwo in Deutschland ein trostloses Leben mit ALG II oder als Niedriglohner führt und wahrscheinlich nicht viel zu verlieren hat.
Täterschutz zum Zwecke der Resozialisierung hat oft seine Berechtigung, allerdings halte ich es zum Schutz der Bevölkerung für vertretbar und sogar geboten, wie in angelsächsischen Ländern Namen und Wohnorte von Kinderschändern, die in die Freiheit entlassen wurden und sich keiner freiwilligen Kastration unterzogen haben, zu veröffentlichen. Das Grundrecht des Kinderschänders auf informationelle Selbstbestimmung muss in einem solchen Fall eingeschränkt werden, um nicht höherwertige Grundrechte anderer Menschen zu gefährden.
Januar 19, 2009 at 10:28
Ich bin großteils Deiner Meinung und kann über einige Ausrutscher hinwegsehen – allerdings nicht über Deine geschmacklose Hetze gegen ALG-2-Empfänger.
Januar 19, 2009 at 10:33
Hetze? Da liest Du wohl irgendwas zwischen den Zeilen, was da nicht steht.
Es ist keine Schande, arbeitslos zu sein, insbesondere in Zeiten der Rezession. Dass das Leben mit ALG II oder als Niedriglohner zumeist etwas trostlos ist, darin sind wir uns doch einig, oder?
Januar 19, 2009 at 10:43
Durchaus – das siehst Du ja auch in meinem Blog. Aber Du stellst hier – vermutlich ungewollt – Zusammenhänge her, die nicht bestehen. Wenn Du nicht mit Sicherheit weißt, dass der haftentlasse verhinderte Kinderschänder ALG-2-Bezieher ist, hättest Du die Aussage weglassen sollen. Denn ALG-2-Bezieher (die nicht alle arbeitslos sind, aber das nur am Rande bemerkt) sind ja inzwischen für immer mehr Übel verantwortlich: Sie wählen NPD (laut Stoiber) oder Linkspartei (vermutlich sogar beides), sind faule Schmarotzer und bei Dir sogar Kinderschänder. Das legst Du mit Deinen Mutmaßungen jedenfalls nahe.
Januar 19, 2009 at 10:54
Hä?
Ich gehe davon aus, dass jemand der keine zivil verwertbare Ausbildung hat bzw. nicht in seinem erlernten Beruf gearbeitet hat, weil er bei der Bundeswehr war und noch dazu gerade eine mehrjährige Haftstrafe hinter sich hat, es in Deutschland im Jahr 2009 schwer haben wird, einen (gutbezahlten) Job zu finden.
Die Straße kann auch nass sein, ohne dass es geregnet hat, weißt Du.
Übrigens: Sollte ich mal arbeitslos sein, was durchaus passieren kann, werde ich weiterhin FDP wählen – oder vielmehr gerade dann!
Januar 20, 2009 at 12:40
Dann wirst Du der FDP sicherlich auch danken, sobald Du ins ALG 2 abrutscht.
Du scheinst häufiger eher von Dingen auszugehen, als Dich mit Tatsachen zu beschäftigen. Für einen FDP-Anhänger nicht unbedingt verwunderlich.
Es ist zwar so, dass scheinbar immer mehr hoffnungslose Fälle bei der Bundeswehr auftauchen, aber wer sagt, dass sich Bundeswehr und Berufsausbildung gegenseitig ausschließen? Ist nicht sogar eine Ausbildung bei der Bundeswehr möglich? Kann man sich für eine Ausbildung nicht auch zurückstellen lassen?
Wenn es nach Dir ginge, würde der Täter wohl keine Arbeit finden – schließlich möchtest Du ja alle darauf aufmerksam machen, dass er Triebtäter ist.
Ich stelle lediglich mal fest, dass Deine Mutmaßungen außerordentlich unglücklich sind. Du erfüllst die Klischeevorstellungen bezüglich der Meinung von FDP-Wählern über Arbeitslose. Glückwunsch!
Januar 20, 2009 at 1:05
Das nervt langsam. Zum letzten Mal: Ich habe grundsätzlich nichts gegen Arbeitslose, die keinen zumutbaren Job ablehnen und nicht schwarz arbeiten.
Es ging in dem Artikel um ein geschändetes und ermordetes Mädchen und darum, dass der Schutz der Bevölkerung vor Wiederholungstätern verbessert werden sollte.
Und über nichts anderes werde ich hier weiter diskutieren.
Januar 20, 2009 at 4:35
Du lehnst ab, über etwas zu diskutieren, was Du in Deinem eigenen Blog schreibst? Interessante Einstellung!
Stattdessen diskutierst Du über etwas, was nicht da ist – ein geschändetes und ermordetes Mädchen.
[benj@min: Rest des Kommentars entfernt, da keine Relevanz für das Thema des Artikels]
Februar 4, 2009 at 3:06
UPDATE: Der mutmaßliche Täter ist gefunden. Es handelt sich um einen Nachbarn der Familie des ermordeten Mädchens, der offensichtlich in seiner Heimat, der Türkei, abgetaucht ist.
Auch wenn das ohne Bedeutung ist, ein Hinweis an N.Nissen: Er ist arbeitslos.
Februar 4, 2009 at 7:36
War es das schon zur Tatzeit? Dann hätte der Kommentar schon seinen Sinn. Ansonsten ist es nicht unüblich, als flüchtender Schwerverbrecher arbeitslos zu sein.