Ich war immer ein Gegner der Todesstrafe – und bin es auch jetzt noch. Ließe man mich aber in einen Raum mit jemandem, der ein achtjähriges Mädchen vergewaltigt und getötet hat und sagte man mir, dass, was auch immer in diesem Raum passiere, es keine juristischen Konsequenzen hätte, verließe nur ein Mensch diesen Raum lebend und zwar mit einem reinen Gewissen.

Ich hoffe, dieses Dreckschwein wird schnell gefasst und landet in einer Zelle mit einem anderen Lebenslänglichen, der Kinder hat und erfährt, warum der Neue sitzt (ohne dass die Vollzugsbeamten es mitbekommen).

Bei solchen Vorfällen kommt mir immer in Erinnerung, was 2004 in einer kleinen pfälzischen Gemeinde geschah. Dort versuchte ein aus Brandenburg stammender Bundeswehrsoldat, der kurz zuvor aus Afghanistan zurückgekehrt war, an einer Landstraße ein elfjähriges Mädchen in sein Auto zu ziehen. Ein Autofahrer erkannte glücklicherweise die Situation und blockierte mit seinem Auto das des 26jährigen, woraufhin dieser über einen Acker flüchtete, sich aber am nächsten Tag der Polizei stellte. Im Kofferraum seines Wagens fand man Klebeband und Müllsäcke. Das Urteil lautete auf vier Jahre Haft. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung wurde nicht angeordnet, obwohl der Veurteilte von einem inneren Trieb berichtete und sich selbst als gefährlich bezeichnete. Das heißt, dass dieser Mann sich seit mindestens einem Jahr wieder auf freiem Fuß befindet und wohl irgendwo in Deutschland ein trostloses Leben mit ALG II oder als Niedriglohner führt und wahrscheinlich nicht viel zu verlieren hat.

Täterschutz zum Zwecke der Resozialisierung hat oft seine Berechtigung, allerdings halte ich es zum Schutz der Bevölkerung für vertretbar und sogar geboten, wie in angelsächsischen Ländern Namen und Wohnorte von Kinderschändern, die in die Freiheit entlassen wurden und sich keiner freiwilligen Kastration unterzogen haben, zu veröffentlichen. Das Grundrecht des Kinderschänders auf informationelle Selbstbestimmung muss in einem solchen Fall eingeschränkt werden, um nicht höherwertige Grundrechte anderer Menschen zu gefährden.